zur Übersicht

Mietrecht

Das Mietrecht ist trotz der nicht allzu breiten Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine komplexe und von Einzelentscheidungen geprägte Rechtsmaterie.

Wir beraten Sie bei der Erstellung und Gestaltung gewerblicher Miet- und Pachtverträge zur Wahrung Ihrer Rechte. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Regelungen zur Wertsicherung des Mietzinses, auf Instandsetzung und Instandhaltung, auf Schönheitsreparaturen, Betriebskosten und auf die Einhaltung der Schriftform.

Wir entwerfen und verhandeln Nachträge, Vertragsverlängerungen und Aufhebungsvereinbarungen für Sie. Wir überprüfen bestehende Verträge auf ihre Rechtswirksamkeit oder zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, um sich aus langfristigen Verträgen zu lösen.

Daneben beraten wir Sie in allen Fragen des Wohnraummietrechts und setzen Ihre Vermieter-Rechte auf Mietzahlung oder Räumung des Mietobjekts bei Zahlungsverzug durch.

Ihr Ansprechpartner

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.